Mit wem Sie es zu tun haben: Andreas Fischer Kurzprofil

  • Geboren 1957 in Stuttgart
  • Studium der Rechts­wis­sen­schaften in Konstanz, 2. Staatsexamen 1984
  • Fachanwalt für Strafrecht von 1998 - 2023
  • Rechts­an­walts­tä­tigkeit von 1985 - 2003 in Konstanz, seit 2003 in München
  • Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwalts-Kurs Familienrecht im Jahr 2000

Schon früh habe ich festgestellt, dass die Bedingungen für Straffälligkeit in der Entwicklungsgeschichte des Mandanten begründet sind. Deswegen ist es mir besonders wichtig, im Gespräch mit dem Mandanten die Bedingungen seines straffälligen Verhaltens herauszuarbeiten, um präventiv künftiges delinquentes Verhalten zu vermeiden. Mein Verständnis hierfür wurde erweitert durch langjährige Mitarbeit in verschiedenen Organisationen für psychisch Kranke und im Suchtbereich.

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