Schwerpunkte meiner Tätigkeit

  • Allgemeines Strafrecht
    Im Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Delikte wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Untreue, Betrug, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung, Meineid, Urkundenfälschung, Brandstiftung, Erpressung, Nötigung, Hehlerei, Sexualdelikte, Tötungsdelikte.
  • Betäubungsmittelstrafrecht
    Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz BtMG. Mit Ausnahme des Eigenkonsums ist jeder Umgang mit Betäubungsmitteln (Drogen) strafbar. Dazu gehören z.B. Besitz, Anbau, Herstellung, sich Verschaffen, Handeltreiben, Einfuhr.
  • Jugendstrafrecht
    Unter dem Begriff Jugendstrafrecht versteht man besonderes Straf- und Strafprozessrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Es unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht in erster Linie durch die Rechtsfolgen einer Straftat: Der Jugendliche soll in erster Linie nicht für seine Tat bestraft werden, sondern durch erzieherische Mittel wieder auf den rechten Weg gebracht werden.
  • Verkehrsstrafrecht
    Hierzu gehören Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße) sowie Trunkenheitsfahrten (Fahren unter Einfluß von Alkohol oder Drogen), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung.
  • Verkehrsverwaltungsrecht
    Hierunter versteht man die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verlust der Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen Verfahren nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und die Bewertung von Verstößen durch das Punktesystem. Meine Tätigkeit besteht u.a. in der Information und Vorbereitung über Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde wie fachärztliches Gutachten und medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU).

Zusätzliche Informationen